Diese Hinweise gelten für die von uns angebotenen Elektro- und Elektronikprodukte, insbesondere elektronische Audio-, Musik-, Voice- und Videokarten, Musik-Geschenktüten sowie Sound- und Audiomodule.
Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen am Ende ihrer Lebensdauer nicht über den Hausmüll bzw. den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden.
Altgeräte sind getrennt zu erfassen und einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zuzuführen. Durch die getrennte Sammlung können wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit vermieden werden.
Ein Teil unserer Produkte enthält Batterien oder wiederaufladbare Akkus. Je nach Produkt können insbesondere Lithium-Akkus oder Knopfzellen enthalten sein.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe des Elektroaltgeräts zerstörungsfrei vom Gerät zu trennen und einer geeigneten Batteriesammlung zuzuführen.
Bei einigen unserer Produkte sind Batterien oder Akkus fest im Gerät eingebaut oder vom Gerät umschlossen. Das betrifft beispielsweise bestimmte Audio-, MP3- und Videokarten sowie weitere Produkte mit fest integriertem Akku. Diese Produkte dürfen zur Entnahme des Akkus nicht gewaltsam geöffnet, aufgeschnitten oder anderweitig beschädigt werden. Das vollständige Produkt ist als Elektroaltgerät bei einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle abzugeben.
Soweit Batterien oder Akkus bestimmungsgemäß und ohne Beschädigung des Produkts über ein vorgesehenes Batteriefach oder eine vorgesehene Steckverbindung entnommen werden können, können diese getrennt vom Elektroaltgerät einer geeigneten Batteriesammlung zugeführt werden.
Bitte beachten Sie ergänzend die produktspezifischen Hinweise zur verwendeten Batterie bzw. zum Akku.
Einige unserer Produkte enthalten lithiumhaltige Akkus.
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können insbesondere bei Beschädigung, Kurzschluss, unsachgemäßer Behandlung oder starker Hitzeentwicklung ein Brandrisiko darstellen.
Batterien und Akkus dürfen nicht geöffnet, durchstochen, gequetscht, kurzgeschlossen oder Feuer bzw. hohen Temperaturen ausgesetzt werden.
Produkte mit beschädigten, verformten oder aufgeblähten Akkus dürfen nicht weiter verwendet oder geladen werden. Informieren Sie sich in diesem Fall bei einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle über die sichere Abgabe.
Unsere derzeit angebotenen Produkte enthalten keine für den Endnutzer zur zerstörungsfreien Entnahme vorgesehenen Lampen.
Soweit einzelne Produkte LEDs oder LED-Elemente enthalten, beispielsweise fest integrierte LED-Streifen in bestimmten Musikkarten oder Soundmodulen, sind diese Bestandteil des Elektrogeräts und nicht zur Entnahme durch den Endnutzer vorgesehen. Sie verbleiben bei der Entsorgung im Altgerät.
Sollte ein Produkt hiervon abweichend eine Lampe enthalten, die bestimmungsgemäß und zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden kann, ist diese vor der Abgabe des Altgeräts getrennt zu entnehmen.
Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten können grundsätzlich kostenlos bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, beispielsweise kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen, abgegeben werden.
Darüber hinaus sind bestimmte Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts kann bei einem gesetzlich rücknahmepflichtigen Vertreiber ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen kostenlos zurückgegeben werden.
Kleine Elektroaltgeräte, bei denen keine äußere Abmessung größer als 25 cm ist, können bei gesetzlich rücknahmepflichtigen Vertreibern unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne den Kauf eines neuen Geräts kostenlos zurückgegeben werden. Die Rücknahme ist dabei auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Geeignete Rückgabestellen in Ihrer Nähe können Sie unter anderem über den E-Schrott-Rückgabefinder ermitteln.
Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräten zu löschen.
Dies ist bei unseren Produkten insbesondere relevant, wenn persönliche Audioaufnahmen, Sprachaufnahmen, Musik-, Bild- oder Videodateien auf einem Produkt gespeichert wurden.
Bitte löschen Sie persönliche Inhalte vor der Entsorgung, soweit dies technisch möglich ist.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass ein entsprechend gekennzeichnetes Elektro- oder Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den Hausmüll bzw. den unsortierten Siedlungsabfall entsorgt werden darf.
Das Gerät muss stattdessen getrennt gesammelt und einer geeigneten Sammel- oder Rücknahmestelle zugeführt werden.

Die von uns als Hersteller in Verkehr gebrachten und entsprechend registrierten Elektro- und Elektronikgeräte sind bei der Stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert.
WEEE-Reg.-Nr. DE 32519554
Für Elektro- und Elektronikaltgeräte bestehen gesetzliche Zielvorgaben für die Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und die Verwertung.
Seit 2019 beträgt die gesetzliche Mindestsammelquote 65 % des Durchschnittsgewichts der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei vorangegangenen Kalenderjahren in Verkehr gebracht wurden.
Nach den derzeit aktuell veröffentlichten amtlichen Daten wurde in Deutschland im Berichtsjahr 2023 eine Sammelquote von 29,5 % erreicht. Die gesetzliche Mindestsammelquote von 65 % wurde damit nicht erreicht.
Die gesetzlichen Zielvorgaben zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, zum Recycling und zur Verwertung wurden nach den veröffentlichten Daten für das Berichtsjahr 2023 in allen sechs Gerätekategorien eingehalten.
Aktuelle Informationen zu den Sammel- und Verwertungsquoten veröffentlicht das Umweltbundesamt unter „Elektro- und Elektronikaltgeräte“.
Stand der Informationen: August 2026
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