Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt den Umgang mit elektrischen und elektronischen Geräten.
1. Sammlung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die entsorgt werden sollen, müssen getrennt vom Hausmüll gesammelt werden. Sie sind über spezialisierte Sammelstellen zurückzugeben.
2. Batterien und Akkus
Vor der Entsorgung der Geräte müssen Batterien und Akkus, sofern sie nicht fest verbaut sind, entfernt und separat entsorgt werden, es sei denn, die Geräte werden bei Entsorgungsträgern abgegeben, die eine Trennung vornehmen.
3. Rückgabeoptionen für Altgeräte
Geräte aus privaten Haushalten können kostenlos an Sammelstellen der kommunalen Entsorgung oder an Rücknahmestellen, die von Herstellern oder Händlern bereitgestellt werden, abgegeben werden. Ein Verzeichnis dieser Stellen ist online verfügbar: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4.Datenschutz
Gerade bei IT- und Kommunikationsgeräten sollten Sie sicherstellen, dass alle persönlichen Daten vor der Entsorgung gelöscht werden, da die Verantwortung dafür bei Ihnen liegt.
5. Symbol „durchgestrichene Mülltonne
Dieses Symbol auf Geräten oder deren Verpackung zeigt an, dass sie am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt werden müssen.
6. Registrierungsnummern des Herstellers
Hersteller müssen sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer. Dies dient der Nachverfolgbarkeit und der ordnungsgemäßen Entsorgung der Geräte.
WEEE-Reg. Nr.: 32519554
Die Einhaltung dieser Richtlinien trägt dazu bei, Umweltschäden zu vermeiden und die Wiederverwendung von Rohstoffen zu fördern. Für weitere Informationen oder bei Fragen zu spezifischen Entsorgungsverfahren sollten Sie sich direkt an die zuständigen Stellen wenden.